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Chorstiftung aktuell




27.07.2013

Zuwendung aus Chorauflösung

Das ein Ende auch etwas Positives haben kann, konnte die Chorstiftung diese Woche erfahren, als besagter Geldeingang auf dem Stiftungskonto
auftauchte! Ein Verein (Chor),der in seiner Satzung festgeschrieben hatte, bei Auflösung des gemeinnützigen Vereines das Vereinsguthaben der Chorstiftung zukommen zu lassen, hat dies nunmehr vollzogen. Damit wird das Geld im Sinne eines singenden Vereines weiterverwendet und hilft anderen Sängerinnen und Sängern.

Respekt und Dank an den jetzt aufgelösten Verein, verbunden mit dem Aufruf an alle Chöre/Vereine ihre Satzungen diesbezüglich zu überdenken und auch im Sinne der Chorstiftung zu verändern.