Satzung
(1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kultur
im Bereich der Laienmusik durch Pflege und Verbreitung des Chorgesangs
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Förderung des ChorVerband NRW e.V. sowie der ihm angeschlossenen
regionalen Chorverbände( Kreisverbände),Chöre und andere Mitglieder.
b) Unterstützung von Maßnahmen zur Gründung neuer Chöre und zur
Gewinnung neuer Mitglieder für den ChorVerband NRW e.V.,
c) Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der musikalischen Qualität der
Mitgliedschöre des ChorVerbandes NRW e.V. und zur Qualifizierung von
Chorleitern,
(3) Daneben kann die Stiftung die in Absatz 1 genannten Zwecke auch
unmittelbar selbst verwirklichen z.B. in Form von eigenen Veranstaltungen.
Darüber hinaus gibt sich die Stiftung einen Kriterienkatalog, wonach die
Zuschüsse bewilligt werden können.
(Satzung der Chorstiftung ChorVerband NRW / §2 Zweck)