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Unterstützen Sie die
Chorstiftung mit einer
Spende oder Zustiftung
Ihrer Wahl.

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bekommen Sie ab
einem Gesamtbetrag
von 200,- Euro.
Chorstiftung Chorstiftung Chorstiftung

Satzung

(1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kultur
im Bereich  der  Laienmusik  durch  Pflege  und Verbreitung  des  Chorgesangs
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a)  Förderung  des  ChorVerband  NRW e.V.  sowie  der  ihm angeschlossenen
regionalen Chorverbände( Kreisverbände),Chöre und andere Mitglieder.
b)  Unterstützung  von  Maßnahmen  zur  Gründung  neuer  Chöre  und  zur
Gewinnung neuer Mitglieder für den ChorVerband NRW e.V.,
c) Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der musikalischen Qualität der
Mitgliedschöre  des  ChorVerbandes  NRW  e.V.  und  zur  Qualifizierung  von
Chorleitern,
(3)  Daneben  kann  die  Stiftung  die  in  Absatz  1  genannten  Zwecke  auch
unmittelbar selbst verwirklichen z.B. in Form von eigenen Veranstaltungen.
Darüber   hinaus  gibt  sich  die  Stiftung   einen Kriterienkatalog,  wonach  die
Zuschüsse bewilligt  werden können.

(Satzung der Chorstiftung ChorVerband NRW / §2 Zweck)

Satzung