Zweck


1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur im Bereich der Laienmusik durch Pflege und Verbreitung des Chorgesangs.


Satzung der Chorstiftung als PDF

    2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • Förderung des ChorVerbandes NRW e.V., sowie der ihm angeschlossenen Kreisverbände und Chöre,
  • Förderung einzelner Projekte, die den Stiftungszweck unterstützen,
  • Förderung von Maßnahmen zur Anregung und Verbreitung des Singens in unserer Gesellschaft,
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Imageverbesserung des Chorgesangs in unserer Gesellschaft,
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Gründung neuer Chöre und zur Gewinnung neuer Mitgliedschöre für den ChorVerband NRW e.V.,
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der musikalischen Qualität der Mitgliedschöre des ChorVerbandes NRW e.V. und zur Qualifizierung von Chorleitern,
  • Unterstützung einer angemessenen Öffentlichkeitsarbeit, die Zustiftungen und Zuwendungen anregt, die die Aktivitäten der Stiftung begleitet und über die erzielten Ergebnisse berichtet

    3. In diesem Rahmen kann die Stiftung alle, zur Zweckerfüllung
        geeigneten Maßnahmen treffen.

     (Satzung der Chorstiftung ChorVerband NRW / §2 Zweck)